Schwangere Frau sucht Wohnung in Hamburg

27. Juli 2010 19:22

Ich bin im 8 Monat schwanger und suche dringend eine 3 – 4 Zimmer Wohnung.

panther_fan@email.de

Mietrecht: Nebenkosten

25. Juli 2010 14:15

Nebenkosten bzw. Betriebskosten regeln die Paragrafen 556 (a, b) und 560 BGB sowie die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten. Zu den Betriebskosten gehören alle laufenden Kosten der Gebäudenutzung/ -bereitstellung, insbesondere für

- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizung (auch Reinigung und Wartung der Anlagen)
- Warmwasserversorgung
- Personen- oder Lastenaufzug
- Straßenreinigung und Müllentsorgung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabelnetz
- Einrichtungen der Wäschepflege
- Sonstiges.

Auch die Grundsteuer wird mit den Betriebskosten verrechnet; nicht auf die Mieter umlegbar sind alle Kosten, die in den Bereich der Gebäudeverwaltung, der Instandhaltung oder -setzung gehören.

Die Anrechnung der Betriebskosten kann als Vorauszahlung oder als Pauschale vereinbart werden und wird in der Regel nach der Wohnfläche bemessen. Es kann allerdings auch der tatsächliche Verbrauch gemessen werden. Ebenso kann der Vermieter – wenn der tatsächliche Verbrauch von dem nach der Bemessung der Wohnfläche abweicht –, zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes veränderte Abrechnungsbedingungen festlegen.
Betriebskosten werden jährlich abgerechnet; die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zugehen. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er Forderungen nur noch geltend machen, wenn dies unverschuldet geschah. Der Mieter muss Einwendungen gegen die Abrechnung ebenfalls binnen 12 Monaten geltend machen. Sowohl eine Erhöhung als auch eine Ermäßigung der Betriebskosten sind dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.

Quellen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html

Mietrecht: fristlose Kündigung

25. Juli 2010 14:13

Im Mietrecht gibt es nicht viele Wege, die zu einer fristlosen Kündigung führen können. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter sind in den Möglichkeiten diesbezüglich sehr eingeschränkt. Und dennoch gibt es ein paar Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung berechtigen:

- wenn das Mietverhältnis durch einen Rechts- oder Sachmangel unzumutbar ist
- bei Gesundheitsgefährdung
- bei Zahlungsverzug

Gemäß §543 BGB besagt, dass die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beiden Vertragsparteien offensteht, wenn das Mietverhältnis nicht bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur Beendigung des Mietverhältnisses fortgeführt werden kann. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn a) das Vertragsobjekt nicht oder nur zum Teil an den Mieter übergeben wird, b) der Mieter die Mietsache dermaßen vernachlässigt, dass das Mietobjekt gefährdet ist oder unbefugt Dritten überlassen wird oder c) der Mieter in Zahlungsverzug gerät.

Bei der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges des Mieters ist zu beachten, dass der Mieter entweder mit zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Mietzahlung oder mit einem nicht unerheblichen Teil der zu zahlenden Miete in Verzug sein muss oder die geschuldete Summe die Miete für zwei Monate erreicht.
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug erlischt, wenn der Vermieter zwischenzeitlich befriedigt wird.

Für sonstige Pflichtverletzungen aus dem Mietverhältnis bedarf es der mehrmaligen Abmahnung und einer angemessenen Frist, die Pflichtverletzung zu beheben, bevor der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt ist.

JUNGES PAAR SUCHT

24. Juli 2010 00:33

Hallo wir junges paar 23 und 28 suchen schnellstmöglich eine entweder grösser 1 zimmer wohnung oder eine 2 zimmer whg in altona barmbek eppendprf schanze ottensen use aber auch andere beliebige bezirke sind erwünscht
vielen lieben dank schonmal im voraus Robertund Maria Else

Kontakt: blackmilkshake[at]hotmail.de

2 Zimmerwohnung in Hamburg zu vermieten!

23. Juli 2010 10:17

Biete eine 2 Zimmerwohnung 68m” mit ca 40m” Dachterasse an.

Die Wohnung hat ein VB ist mit einem Aufzug ausgestattet und man kann einen Seperaten Tiefgaragen Stellplatz anmieten.

Einkaufsmöglichkeiten sind direkt vor der Tür vorhanden ALDI, KIK, LIDL, Friseure sowie Wochenmärkt sind vorhanden.

Kontakt: Sascha Witt

eMail: saschawitt1802[at]msn.com

1 Zimmer Wohnung Harburg gesucht

21. Juli 2010 21:43

Ich suche dringend 1 Zimmer Wohnung im Harburg, Heimfeld, Bostelbek. Warmmiete bis 380 euro/Monat und moebliert wenn es moeglich.

Kontakt: gmaltidis[at]gmail.com

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