Category: Miete Hamburg

Der Wohnberechtigungsschein (§5-Schein) in Hamburg

Von miete-hamburg, 27. Mai 2010 22:46

In Hamburg wohnen? Unbedingt! Doch kann man sich das auch leisten? Diese Frage stellen sich viele, gerade bei den hohen Mietkosten in Hamburg. Und was tun, wenn man gerade Familienzuwachs bekommen hat oder der Partner kurzzeitig arbeitssuchend ist? Für solche Fälle gibt es den Wohnberechtigungsschein, der auch als §5-Schein bezeichnet wird.

Was ist der §5-Schein?

Nach §5 Wohnungsbindungsgesetz kann die Miete des Wohnraums aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, wenn das Einkommen des oder der Mieter eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Die entsprechenden Antragsteller erhalten einen Schein, der zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen berechtigt. In Hamburg wurden solche Wohnungen im Rahmen der Hamburger Wohnungsbauprogramme erbaut und stehen vor allem Personen zur Verfügung, die einen §5-Schein bekommen.

Wer bekommt den Wohnberechtigungsschein?

Die Entscheidung darüber, ob man einen §5-Schein bekommt, hängt vom Einkommen ab. Das Einkommen versteht sich dabei als der Betrag, der aus der Arbeit erwirtschaftet wird – Kindergeld, Elterngeld oder andere derartige Zuschüsse werden nicht zu Einkommen gerechnet. Ein Single, der im Jahr nicht mehr als 12.000€ verdient, ist berechtigt – leben zwei Personen im Haushalt, wird von einer Einkommensgrenze von 18.000€ ausgegangen. Für jede weitere Person, die die Wohnung beziehen wird, erhöht sich die Grenze um 4.100€. Für jedes Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 500€. Darüber hinaus gibt es allerdings auch Sonderfälle. Schwerbehinderte etwa erhalten einen Dringlichkeitsschein, der dem Sinn nach dem §5-Schein gleicht – aber auch, wer die Einkommensgrenzen minimal überschreitet und dennoch Probleme damit hätte, seine Miete aus eigener Kraft zu bezahlen, kann sich an das zuständige Amt wenden und um eine Sonderregelung bitten.

Der Dringlichkeitsschein

In besonderen Fällen wird kein herkömmlicher §5-Schein ausgestellt, sondern ein Dringlichkeitsschein. Dieser kann bis auf einige Ausnahmen nur dann gestellt werden, wenn man seit drei Jahren ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hatte. Ausgestellt wird der Dringlichkeitsschein nicht nur bei Kranken und Schwerbehinderten, sondern auch bei einer Reihe von anderen Härtefällen. Muss das eigentliche Wohnhaus beispielsweise saniert werden, so kann der Antrag auf den Schein gestellt werden. Aber auch bei Ehescheidung oder Misshandlung wird er gewährt – im letzteren Fall sogar ohne, dass der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz in der Hansestadt haben muss.

Wo wird der Antrag in Hamburg gestellt?

Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein kann man beim Bezirksamt oder dem Einwohneramt stellen, das für den jeweiligen Teil Hamburgs zuständig ist. Eine Liste mit Kontaktdaten hat der Direkte Bürger-Informations-Service (dibis.dufa.de) online gestellt. Direkt zum Antragsformular geht’s hier lang.

Miete Hamburg: Eine schöne Wohngegend muss nicht immer teuer sein

Von miete-hamburg, 18. Januar 2010 19:34
Hamburg: eine traumhafte Wohngegend kann erschwinglich sein

Hamburg: eine traumhafte Wohngegend kann erschwinglich sein

Eine geeignete Wohnung mit der gewünschten Größe und zu einem angemessenen Mietpreis zu finden, bedarf einigen Aufwand.
Die Mietpreise hängen von verschiedenen Faktoren ab. Allein schon bei den Städten gibt es große Unterschiede. Je größer und begehrter eine Stadt ist, um so höher können die Mietpreise liegen. Hinzu kommen die einzelnen Viertel der jeweiligen Stadt, die ebenfalls den Mietpreis ausmachen.

In der Stadt Hamburg liegt die Miete für eine normale Wohngegend nach aktuellen Listen im Durchschnitt zwischen 4,42 € und 10,59 € je m2 Wohnfläche. Dabei spielt das Erbauungsjahr des Gebäudes, der Zustand, die Wohngegend sowie die sanitären Einrichtungen und Heizungsanlagen eine wichtige Rolle. Neubauten von 1994 bis 2008 haben einen Zwischenwert die Miete in Hamburg von etwa 5,97 € bis 10,59 € je Quadratmeter.

Altbauten sind nicht nur meist schön anzusehen, sondern sind im Preis oftmals auch günstig, wenn sie in einer Straße oder Gegend liegen, die als normale Wohngegend eingestuft wurde. Die Miete in Hamburg für Bauten bis 31.12.1918 liegen zwischen 4,42 € und 9,40 €. Dabei handelt es sich bei den angegebenen Preisen um reine Netto-Beträge ohne Betriebs- und Heizkosten.

Gehobene Gegenden wie beispielsweise Blankenese haben einen angepassten Mietpreisspiegel. Hierbei variiert die Miete in Hamburg von 6 € bis 14,50 €. Zur näheren Ansicht werden aktuelle Listen für die Miete in Hamburg herausgegeben, in denen speziell nach einer bestimmten Straße gesucht werden kann, um die Miete in Hamburg herauszufinden. Die Einstufungen zwischen normal und gut können sich jährlich ändern, wenn beispielsweise neue Bauten im Viertel entstehen oder alte abgerissen werden.

Hier geht’s zum Mietspiegel der Stadt Hamburg

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